Barrierefreie Webseiten und Online-Shops Pflicht ab 2025
Das gilt es zu beachten
Eine barrierefreie Website stellt sicher, dass alle Menschen – einschließlich Personen mit Behinderungen – Zugang zu Informationen und Funktionen haben. Dies verbessert die Nutzerfreundlichkeit, fördert Inklusion und ist ab 28. Juni 2025 in Deutschland rechtlich vorgeschrieben.
Wer ist von der Pflicht zur Barrierefreiheit für Websites betroffen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt fest, dass die Anforderungen vor allem für Produkte und Dienstleistungen im B2C-Bereich gelten, also für Angebote, die sich direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher richten. Das bedeutet, dass Online-Shops und Websites, die an Endkunden gerichtet sind, grundsätzlich die Anforderungen des Gesetzes erfüllen müssen.
Für den B2B-Bereich (Geschäfte zwischen Unternehmen) ist das BFSG hingegen weniger relevant. Dennoch müssen bestimmte Unternehmen, unabhängig von der Zielgruppe, ihre Websites barrierefrei gestalten. Dazu zählen Banken, Dienstleister im Personenverkehr und alle Unternehmen im Online-Handel, sofern sie unter den Geltungsbereich des Gesetzes fallen.
Ausnahmen für Kleinstunternehmen: Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme unter 2 Millionen Euro sind vom BFSG ausgenommen. Erfüllt ein Unternehmen eines dieser Kriterien jedoch nicht, so gelten die Bestimmungen des Gesetzes.
Zukünftig könnte das BFSG auf weitere Produkte und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Daher ist es sinnvoll, die Entwicklungen im Auge zu behalten und sicherzustellen, dass die geltenden Standards stets umgesetzt werden.
Welche Konsequenzen können drohen?
Ab 2025 drohen bei Nichtbeachtung der Barrierefreiheitspflicht erhebliche Strafen. Die Marktaufsichtsbehörden der Länder können bei Verstößen Erklärungen von den Unternehmen einfordern. Kommt es zu weiteren Verstößen, sind Bußgelder von bis zu 100.000 Euro möglich. Zusätzlich riskieren Unternehmen Umsatzverluste, ein schlechteres Google-Ranking und einen erheblichen Reputationsschaden.
Sollte ein Experte hinzugefügt werden?
Da die offiziellen BITV- und WCAG-Tests aufwändig und teuer sind, empfiehlt es sich, zunächst kostenlose Tools für eine erste Einschätzung der Website zu nutzen. Diese liefern in wenigen Minuten erste Ergebnisse.
In den meisten Fällen zeigt sich dabei, dass viele Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt sind – ein klares Zeichen dafür, dass Handlungsbedarf besteht und Unterstützung sinnvoll ist.
Hier finden Sie eine Übersicht verschiedener Online-Tools, die auf deutsche und Europäische Kriterien achten: WAI – Liste der Tools zur Bewertung der Webbarrierefreiheit
Sollten die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht eingehalten werden, empfehlt sich das hinzufügen eines Experten.
Inklusion bietet viele Vorteile
Die bevorstehende Verpflichtung zur Barrierefreiheit von Websites ab 2025 bietet zahlreiche Chancen. Es geht nicht nur darum, rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Auch der Aspekt, dass diese Pflicht die Reichweite und Nutzerbasis erhöht, ist wichtig.
Wer die Bedürfnisse aller auf seiner Website berücksichtigt, steigert die Kundenzufriedenheit und verbessert das Unternehmensimage. So positioniert sich Dein Unternehmen als inklusiv und verantwortungsbewusst.